Der Pastoralrat ist das oberste Entscheidungsgremium in einer Pfarreiengemeinschaft und dient als beratendes Organ für die Seelsorge und das Leben der Gemeinschaft im Sinne des kirchlichen Auftrags. Er trifft wichtige Entscheidungen auf Pfarreiengemeinschaftsebene, wie beispielsweise zur Gottesdienstordnung oder zur Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Pfarreien. Mitglieder sind unter anderem der Pfarrer, weitere Geistliche, hauptberufliche Mitarbeiter und die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte. Pastoralratsvorsitzender ist Joachim Rapp.