Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl

28. Februar und 1. März 2026

Wer darf wählen?

Alle Pfarrangehörigen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind in ihrer Pfarrgemeinde wahlberechtigt.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich zur Wahl kommen kann, der kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen können zwischen dem 01.02. und 23.02.2026 persönlich im Pfarramt abgeholt oder schriftlich angefordert werden. Anforderungskarten liegen in den Pfarrkirchen aus. Die Anforderungskarte muss vom Wahlberechtigten unterschrieben werden. Mit einer solchen Karte kann ein Dritter beauftragt werden, die Wahlunterlagen im Pfarramt abzuholen. Auf Wunsch werden die Wahlunterlagen auch zugesandt. Der Stimmzettel muss bis zur Schließung des Wahllokals der betreffenden Gemeinde am Wahltag abgegeben oder kann bis zum 26. Februar in den Briefkasten des Pfarramtes (Hauptstraße 23) eingeworfen werden.